Mitglieder mehrerer Vereine (Stammvereine – maximale Entfernung 25 km voneinander) können seit der Saison 2009/10 mit der Zustimmung der Stammvereine einen Juniorenförderverein (JFV) gründen. Der Zweck des Vereins besteht darin, für die Jugendlichen der angeschlossenen Vereine einen leistungsbezogenen Spielbetrieb zu ermöglichen, der anderweitig so nicht erreichbar wäre. Anders als bei einer Jugendspielgemeinschaft (JSG – loser spieltechnischer Zusammenschluss für ein Jahr) setzt der JFV eine Vereinsgründung voraus, mit der unter anderem eine Gründungsver-sammlung, eine eigene Satzung, die Mitgliedschaft beim Landessportbund sowie beim Hessischen Fußball-Verband und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt einhergeht.
Da die Richtlinien zur Bildung eines JFV’s einen Leistungsansatz zum Hintergrund haben, sollen diese in der Regel nur für die Altersklassen der A- bis D-Junioren/-innen gebildet werden (auf Grund der Aufstiegsmöglichkeiten). Für den Bereich des Kinderfußballs (E- bis G-Junioren) ist dies zusätzlich möglich.
Neben gesellschaftspolitischen Aufgaben eines Vereins besitzt das Heranführen und Ausbilden von Kindern bzw. Jugendlichen an den Erwachsenenfußball oberste Priorität. Nur eine kontinuierliche Jugendarbeit garantiert auf Dauer das Fortbestehen eines jeden Vereins. Deshalb ist es die Grundidee, die talentiertesten Spieler/-innen jeder Altersklasse der beteiligten Stammvereine in einem ausgeglichenen Kader zu einer bzw. mehreren Mannschaft innerhalb des JFV zusammen zu fassen und damit die Ausbildung unter Leistungsaspekten im Training und Wettkampf (in einer höheren Spielklasse) zu forcieren. Mindestens genau so wichtig ist es, jene Spieler/-innen, die den Sprung in die leistungsstärksten Kader nicht schaffen, durch das Bilden von Mannschaften im Bereich Breiten-sport zu entwickeln. Damit soll es gelingen, alle Spieler/-innen entsprechend ihres Leistungsniveaus auszubilden und zu fördern.
Die Spieler/-innen bleiben Mitglieder in ihren jeweiligen Stammvereinen und werden lediglich an den JFV “entsendet” bzw. werden für diesen spielberechtigt gemeldet. Hierzu erfolgt eine Umschreibung des Spielerpasses. Spieler/-innen, die für den JFV spielberechtigt sind, können parallel nicht für ihren Stammverein eingesetzt werden. Ein “Austausch” zwischen Stammverein und JFV ist nur in den üblichen Wechselfristen möglich. Spieler/-innen, die neu zu einem JFV hinzustoßen, müssen sich vorab für einen der Stammvereine entscheiden und werden von diesem dann für den JFV als spielberechtigt gemeldet.
[Quelle: hfv-online.de]